Martin Habersaat: Mit der Schulpflicht soll das Recht auf Bildung eines jeden Kindes umgesetzt werden

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Seit diesem Schuljahr kommt an den Schulen das Konzept zum Schulabsentismus zur Anwendung. Darin wird differenziert zwischen „problematischen Fehlzeiten“ (von elf bis zu 20 Fehltagen pro Schulhalbjahr), „gravierenden Fehlzeiten“ (von 21 bis zu 40 Fehltagen pro Schulhalbjahr) und „massiven Fehlzeiten“ (über 40 Fehltage pro Schulhalbjahr). Zur ersten Zwischenauswertung der Zahlen zu den massiven Fehlzeiten (Kleine Anfrage 20/765) sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Mit der Schulpflicht soll das Recht auf Bildung eines jeden Kindes umgesetzt werden. Bleibt dieses Recht unerfüllt, hat das Konsequenzen für ein ganzes Leben. Es ist daher wichtig, genau hinzusehen, wo und warum die Schulpflicht nicht erfüllt wird. 2.324 Schülerinnen und Schüler haben im ersten Schuljahr 40 Tage oder mehr gefehlt (Stormarn: 210, Kreis Herzogtum-Lauenburg: 142). In den Kreisen schwankt die Zahl zwischen 93 in Schleswig-Flensburg und 299 im Kreis Pinneberg. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher, weil nur 394 Schulen auf die sehr kurzfristig erfolgte Abfrage des Bildungsministeriums reagiert haben. Mehr als die Hälfte der Fälle wurden von Gemeinschaftsschulen gemeldet. Leider wissen wir (noch) nicht, ob das an den Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschulen oder an der guten Meldequote ihrer Schulleitungen liegt. Zur Einordnung: derzeit werden ca. 360.000 Schülerinnen und Schüler an knapp 800 öffentlichen Schulen beschult. In 28 Fällen sind in diesem Schuljahr bereits Zwangsmittel verhängt oder vorbereitet worden. In einem Fall ist die Zuführung zur Schule durch unmittelbaren Zwang angedroht worden.

Da das Ministerium Gründe und Einordnungen zu den Fehlzeiten bei den Schulen zwar abgefragt hat, die entsprechende Antwort auf die Kleine Anfrage aber verweigert, ist momentan noch keine weitere Einordnung möglich. Eine entschuldigte Fehlzeit aufgrund einer längeren Erkrankung wäre sicherlich anders zu beurteilen als ein unentschuldigtes Fernbleiben durch die Schüler*innen oder ein bewusstes Fernhalten durch die Eltern. Nachdem in Ostholstein ein solcher Fall des Fernhaltens publik geworden war, wird sich der Bildungsausschuss in den nächsten Monaten in einem Fachgespräch unter Einbeziehung von Familiengerichten und Jugendämtern mit diesem Thema befassen. Mir scheint die Zahl von 2.324 massiven Fällen an der Hälfte der Schulen sehr hoch zu sein. Ich bin sicher, dass die Bildungsministerin diese Zahlen weiter aufarbeiten und mit Lösungsvorschlägen auf das Parlament zukommen wird. Sollte das nicht passieren, werden wir es einfordern. Bildungspolitiker*innen aller Parteien und aller politischer Ebenen müssen zudem dringend daran arbeiten, die vorhandenen Netze enger zu knüpfen. Es darf nicht vom Zufall des Wohnortes abhängen, welches Konzept wann greift.

Unklar bleibt mir, warum das Bildungsministerium solche Fragen in einer Abfrage mit so kurzer Frist bei den Schulen erhebt. In KW 7 berichtete die Bildungsministerin dem Bildungsausschuss über aktuelle Zahlen, in der Woche darauf erging eine Abfrage an die Schulen, die innerhalb weniger Tage zu beantworten war. Da das Ende des Schulhalbjahres für keinen Beteiligten überraschend eintrat, hätte das schulaufsichtliche Controlling mit den Ressourcen der Schulleitungen sicherlich besser umgehen können, dann hätten wohl auch mehr als die Hälfte der Schulen antworten können. Hier gilt, was auch im pädagogischen Alltag gilt: Hektische Schnellschüsse helfen nicht gegen Absentismus.“

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