Energiewendeminister Goldschmidt: Wir stehen fest an der Seite unserer Unternehmen

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Konstruktiver Austausch mit der schleswig-holsteinischen Industrie zur Energieversorgung

KIEL. Im Rahmen eines digitalen Informationsgespräches suchte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt heute den Austausch mit der schleswig-holsteinischen Industrie. Im Zentrum des Gespräches stand, wie Industrieunternehmen vor dem Hintergrund der kritischen Gasversorgungslage durch einen Brennstoffwechsel (Fuel Switch) ihren Gasbezug kurzfristig umstellen können. Dabei wurden rechtliche Aspekte im Umstellungsprozess sowie auch Fragen zu möglichen Ansprechpartnern erörtert.

Tobias Goldschmidt

Minister Goldschmidt unterstrich, dass schleswig-holsteinische Betriebe die drohende Gasmangellage mit möglichst wenig Einschränkungen und Einbußen überstehen sollen. „Wir stehen fest an der Seite unserer Unternehmen. Daher wollen wir sie in die Lage versetzen, den bisherigen Bezug von Gas durch andere Brennstoffe zu ersetzen“, sagte Goldschmidt.“ Gleichzeitig betonte er, dass mittelfristig nicht mit einer Rückkehr zu den bislang niedrigen Gaspreisen zu rechnen sei. Liquified Natural Gas (LNG) sei deutlich teurer als das in den vergangenen Jahren bezogene russische Pipeline-Gas: „Daher müssten sich Industrie und Politik intensiv darüber austauschen, wie eine Umstellung von Erdgas auf Alternativen auch kurzfristig funktionieren kann“, so Goldschmidt.

Für Kraftwerksbetreiber und Industriebetriebe bedeutet die aktuelle Versorgungslage eine bislang unbekannte Situation. Umso erfreulicher ist es, dass viele Unternehmen sich bereits auf den Weg gemacht und konkrete Pläne zur Gassubstitution entwickelt haben – sei es durch eine Umstellung auf eine erneuerbare Energieversorgung oder eine temporäre Umstellung auf fossile Alternativen. Viele Unternehmen haben bereits Kontakt zu den zuständigen Genehmigungsbehörden aufgenommen. Die eingegangenen Fragen betreffen rechtliche Aspekte der Umstellung aber auch, wie im Fall von Umstellungen auf fossile Alternativen mit Abweichungen von Emissionsgrenzwerten umzugehen ist.

 

Für die Ermöglichung der Abweichungen von Emissionsgrenzwerten und vereinfachter Verfahren hat der Bund in kurzer Zeit insbesondere mit der Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und dem Gesetz zur Bereitstellung von Ersatzkraftwerken zwei wichtige Gesetzespakete verabschiedet. Diese erleichtern den Umstieg von Gas auf alternative Brennstoffe. „Unsere Genehmigungsbehörden können nach den Gesetzesänderungen im Zuge des Energiepakets nun schneller Brennstoffwechsel genehmigen. Nun zählt Tempo, damit Umstellungen noch vor dem Winter ermöglicht werden“, unterstrich Goldschmidt die Dringlichkeit.

 

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat jüngst im Zuge der drohenden Gasmangellage in Deutschland die zweite Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Sollte die Gaspipeline Nord Stream 1 nach Beendigung der planmäßigen Wartungsarbeiten im Juli nicht wieder in Betrieb gehen wird, könnte die Bundesregierung die dritte Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Ein solcher Schritt sieht vor, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundeslastverteiler die Gasbezüge für Industrieunternehmen rationiert. Verbrauchsstarke Industrieunternehmen könnten nur noch reduzierte Gasmengen erhalten oder der Gasbezug temporär komplett eingestellt werden.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Zuge des Osterpakets gesetzliche Änderungen verabschiedet, welche einen Fuel Switch – die Umstellung auf alternative Brennstoffe – erleichtert. Die gesetzlichen Änderungen finden sich im

  • 1 Abs. 1 Nr. 5 EnSiG – Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zu Abweichungen von Anforderungen der 13., 17. Und 44. BImSchV, TA Lärm und TA Luft
  • 31 a bis d BImSchG, die durch das Gesetz zur Bereitstellung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage eingefügt wurden.

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