Umweltminister Robert Habeck für Verbot von „sicherem Einschluss“ der Kernkraftwerke

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KIEL/GEESTHACHT. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister hat sich für ein Verbot des sogenannten „sicheren Einschlusses“ von Atomkraftwerken ausgesprochen. „Die zunehmende Debatte, ob die Meiler nicht eingemottet werden sollten und man sie dann für Jahrzehnte stehen lässt, führt in die falsche Richtung. Dadurch wird nichts gelöst, sondern wir verschieben das Problem nur auf irgendwann später. Das war schon immer der Kardinalfehler in der Atompolitik: zu starten ohne Landebahn. Wir sind in der Pflicht, es besser zu machen“, sagte Habeck heute (21. November 2016) anlässlich eines Besuchs im Kernkraftwerk Krümmel, wo mit der Verladung von Brennelementen in Castorbehälter derzeit die vorbereitenden Arbeiten für Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks laufen.

Fass KKK Mai 2016 Bild
Durchgerostetes Fass im AKW Brunsbüttel

Habeck begrüßte es daher, dass sich die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KfK) auf ein Verbot des Einschlusses verständigt hat. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundesrat erstmals beraten werden.

Habeck betonte: „Wenn wir die Meiler einfach stehen lassen, hätten wir in einigen Jahrzehnten niemanden mehr, der aus eigener Erfahrung Anlagenkenntnis hat. Und wie viele qualifizierte Experten, die für Stilllegung und Abbau dringend nötig sind, werden wir in 10 oder in 20 Jahren überhaupt haben? Das Durchschnittsalter beim Kernkraftwerksbetreiber Vattenfall liegt momentan bei fast 50 Jahren. Und wie sieht es dann mit der Finanzierung des Abbaus aus, die vollständig von den Energieversorgungsunternehmen zu leisten ist?“

Nach dem Gesetzentwurf soll die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung in der Hand des Staates liegen; die dafür gebildeten Rückstellungen zuzüglich eines Risikoaufschlags sollen die Betreiberunternehmen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds übertragen. Die Aufgaben der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung des radioaktiven Abfalls sollen bei den Unternehmen verbleiben.

Minister Habeck bewertet den Entwurf alles in allem als vernünftig. „Es ist nicht die reine Lehre, aber wenigstens eine Lösung. Ohne sie würde die Last vollständig bei den Steuerzahlern liegen, falls die Konzerne mal pleitegehen und die Rückstellungen nicht gesichert sind.“

Die Empfehlungen lieferten eine bessere Grundlage für die Finanzierung der nuklearen Endlagerung. Ob gut 17 Milliarden Euro, die gleich zur Verfügung stehen, und gut 6 Milliarden Euro Risikozuschlag am Ende ausreichen werden, wisse niemand. Aber wenn diese Empfehlungen jetzt nicht zu Gesetzesvorschriften werden würden, dann wüsste niemand, ob die Rückstellungen, die die Betreiber gebildet haben, auch zu liquiden Mitteln gemacht werden können, wenn sie gebraucht werden, und was dann noch übrig wäre. Ein großer Fortschritt sei auch, dass die Energieversorger sich aufgrund aktueller Gesetzesänderungen nicht einfach durch Konzernabspaltungen ihrer Verantwortung entziehen können.

Hintergrund zum Krümmel-Besuch

Das KKW Krümmel hatte 2011 seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb durch die Atomgesetzänderung in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima verloren. Den Stilllegungs- und Abbauantrag stellte Vattenfall vier Jahre später, 2015. Im Mai dieses Jahres hatte das Unternehmen seine Rückbaupläne mit Vorlage des Sicherheitsberichts konkretisiert.

Minister Habeck besucht heute das Kernkraftwerk Krümmel, um sich von den Vorbereitungen für den Rückbau ein Bild zu machen. Derzeit werden Brennelemente aus dem Nasslager in Castoren verlagert und dort im schon bestehenden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle zwischengelagert.

Vattenfall will – wie in Brunsbüttel – auch in Krümmel mit Stilllegung und Abbau erst beginnen, wenn das Kernkraftwerk brennelementfrei ist. „Das ist richtig so. Einen Abbau „um die Brennelemente herum“ kann niemand für empfehlenswert halten, auch wenn das nach dem Atomgesetz möglich wäre“, sagte Habeck. In Krümmel geht es um rund 1.000 Brennelemente, die in CASTOR-Behältern im Standortzwischenlager besser aufgehoben sind als bei einer Nasslagerung im Kernkraftwerk.

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