Neue Sprechzeiten am Donnerstag

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Ab 01. Dezember: Neue Sprechzeiten am Donnerstag

Ab dem 01. Dezember öffnen die Empfangsbereiche in den Geschäftsstellen Bad Oldesloe, Reinbek, Mölln und Geesthacht donnerstags eine Stunde später. Die Mitarbeiter*innen kümmern sich zukünftig von 09:00 bis 12:00 Uhr um die Anliegen der Besucher*innen. Die in Bad Oldesloe und Geesthacht angebotenen Nachmittagssprechzeiten (speziell für Berufstätige) am Donnerstag finden ab Dezember alle 14 Tage von 15:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen bleiben unverändert.

“Mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit steht uns für die Empfangsbereiche weniger Personal zur Verfügung. Um hier aber weiterhin verlässliche Sprechzeiten für unsere Kunden*innen gewährleisten zu können, passen wir diese am Donnerstag an“, erklärt Grit Behrens, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. Vereinbarte Beratungstermine fänden wie bisher statt, betont Behrens: „Egal, ob Gespräche mit unseren Arbeitsvermittlern, Berufsberatern oder für die terminierte persönliche Abgabe von Anträgen auf Arbeitslosengeld: Diese Termine finden zu den vereinbarten Zeiten statt.“ Wer sich am Donnerstag bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden muss oder Anliegen persönlich klären möchte, ist von den geänderten Sprechzeiten betroffen.

Immer mehr ließe sich aber auch von zu Hause aus erledigen, erklärt Behrens weiter: „Unser eService ermöglicht frühzeitige Arbeitsuchendmeldungen, man kann online Arbeitslosengeld beantragen oder auch Veränderungen, wie zum Beispiel die Aufnahme einer Beschäftigung, mitteilen. Die eServices der Agentur für Arbeit finden sich unter www.arbeitsagentur.de/eservices und können nach einer einmaligen Registrierung genutzt werden.“

Alternativ böte sich auch die kostenfreie Service-Hotline 0 800 / 4 55 55 00 an. Sie nähme Arbeitsuchendmeldungen auf, notiere Terminvereinbarungen oder – absagen, halte Veränderungen fest oder helfe bei Fragen zum Arbeitslosengeld.

Abschließend weist die Geschäftsführerin der Arbeitsagentur noch darauf hin, dass die Geschäftsstellen der Jobcenter Stormarn und Herzogtum Lauenburg nicht betroffen sind: „Für die vom Jobcenter betreuten Kunden*innen ändert sich nichts.“

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