Fehmarnbeltquerung: 232 Millionen Euro für übergesetzlichen Lärmschutz

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CDU-Abgeordnete Gädechens und Storjohann begrüßen Beschluss der Koalitionsfraktionen

Durchbruch in Berlin. Heute haben die beiden Koalitionsfraktionen von CDU/CSU sowie SPD einen Entschließungsantrag für die morgige Beratung im Verkehrsausschuss sowie die Plenumsberatung am Donnerstag zur Hinterland-Anbindung der Fehmarnbeltquerung eingebracht. Der Inhalt des Antrags verheißt Gutes: Der Bund folgt in weiten Teilen den Wünschen der Region. Diese wurden über Jahre und teils mühsam in einem fortwährenden Dialog mit dem Projektbeirat des FBQ-Dialogforums und der Deutschen Bahn erarbeitet. Der vorliegende Antrag stellt nun die dafür notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung. Damit wird ein weiterer Meilenstein für eine menschenfreundliche Realisierung der Hinterland-Anbindung der neuen Beltquerung erreicht. Durch ein Raumordnungsverfahren konnte bereits vor einigen Jahren auf Initiative der damaligen Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen erreicht werden, dass ein Großteil der Trasse aus Lärmschutzgründen aus den Orten herausverlegt wird.

„Diese Woche ist für Ostholstein von allergrößter Bedeutung“, kommentiert der örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens die heutige Einigung der Koalitionäre. „Die jahrelangen Mühen werden belohnt – Ostholstein bekommt in weiten Teilen einen Lärmschutz, der deutlich über das gesetzliche Maß hinausgeht. Dass ein solcher kostspieliger Beschluss auch in Zeiten einer Corona-Rekordverschuldung möglich ist, ist für Ostholstein ein großes Glück.“ Gädechens bedankt sich daher ausdrücklich bei allen Beteiligten: Stellvertretend bei Christopher Jessen und Thomas Keller, die von Seiten des Dialogforums und des Projektbeirates die Grundlagen für die Entscheidung erarbeitet haben und insbesondere bei seinen Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages.

Im Verkehrsausschuss hat Gero Storjohann, Bundestagsabgeordneter für Segeberg und Stormarn-Mitte, an vorderster Front den Antrag mitverhandelt. Als Schleswig-Holsteiner hat er die Forderungen nach übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen besonders gefördert. „Große Infrastrukturprojekte – das zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre – brauchen zunehmend eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Bei der Hinterland-Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung nimmt der Bund sehr viel mehr Geld in die Hand als gesetzlich notwendig, um diese Akzeptanz herzustellen“, erklärt Storjohann. „Auch wenn wir nicht alle Wünsche vollumfänglich umsetzen konnten, sehe ich uns mit dieser wichtigen Entscheidung für die Menschen in Ostholstein und Lübeck auf dem richtigen Weg.“

Mit den insgesamt 232,1 Millionen Euro wird eine Vielzahl von Maßnahmen finanziert. So stehen 100 Millionen Euro für den Wunsch nach Vollschutz zur Verfügung. Damit sollen möglichst alle Schutzfälle mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen gelöst werden, die den Lärm direkt an der Quelle „einfangen“. 26,2 Millionen Euro stehen explizit für Maßnahmen des Erschütterungsschutzes zur Verfügung. In Bezug auf die problematische Situation in Bad Schwartau bekennt sich der Bund zum Ergebnis des Mediationsprozesses und stellt für einen 3,2m-Trog 50 Millionen Euro zur Verfügung. Abgerundet wird das Maßnahmenpaket unter anderem von der Ortsumfahrung Ratekau, die 10,1 Millionen Euro Mehrkosten mit sich bringt, sowie einem Betrag von 5 Millionen Euro für die Kommunen. Diese werden damit von den Kosten bei der Bahnhofsumgestaltung befreit.

1 Kommentar

  1. Wir freuen uns als Freunde der Region und Mitkämpfer gegen Bahnlärm, dass den Menschen und der Region zusätzliches Geld für Lärmschutz versprochen wurde. Doch wir dürfen nicht übersehen, dass hier drei Dinge schief hängen:
    1. Wirkungsvoll kann man Lärm und Erschütterungen nur an der Quelle verhindern. Der passive Lärmschutz bleibt angesichts alter und schlecht gepflegter Wagen und Züge wirkungslos.
    2. Damit liegt die Verantwortung bei den Betreibern wie DB und Waggonbereitstellern. Doch hier schafft es die Politik seit 1974 nicht, die im Gesetz (§38 BImSchG) vorgesehenen Vorschriften mit Grenzwerten für Fahrzeugen zu erlassen.
    3. Bezahlen darf das Ganze dann wieder der Steuerzahler (Konzerne gehören meist nicht dazu).
    Wir dürfen uns also freuen über etwas das nicht funktioniert und für das wir alle dann die Kosten tragen – alle Achtung!

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