Die Landesregierung ist den Beschlüssen, die zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsident*innen der Länder gefasst wurden, gefolgt und hat mit der jetzt veröffentlichen Corona-Bekämpfungsverordnung eine Verlängerung und teilweise Erweiterung des Lockdowns bis zum 14. Februar beschlossen.
Zusätzlich zu den schon bestehenden Regelungen der Landesverordnung gilt u.a. für den Besuch des Wochenmarktes in Ahrensburg und beim Besuch von Verkaufsstellen des Einzelhandels eine erweiterte Maskenpflicht.
Die bisher gewohnte Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff ist dort nicht (!) mehr zulässig, weil sie keinen ausreichenden Schutz gegen die Verbreitung von Aerosolen bei Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestabstände von 1,5 Meter gewährleistet.
Daher erfolgte die Ausweitung der Maskenpflicht in diesen Bereichen.
Vor und in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen, in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren, auf den jeweils dazugehörigen Parkflächen und auf dem Ahrensburger Wochenmarkt sowie im öffentlichen Personennahverkehr dürfen daher nur noch medizinische Masken – entweder OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP 2 getragen werden.
Dies gilt ferner auch bei Versammlungen, Gottesdiensten oder Trauerfeiern und in Pflegeheimen.
Um die Beachtung der neuen Regelungen wird gebeten.