Eine andere Form von Wilderei

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Geweihdiebstahl Im Duvenstedter und Kleinhansdorfer Brook

Mit dem Begriff Wilderei verbindet man für gewöhnlich das illegale Töten von Wild und das Aneignen des Fleisches. „Die meisten Menschen wissen auch, dass sie totgefahrenes Wild nicht einfach mitnehmen dürfen oder andere Totfunde melden müssen,“ weiß  Hermann Meyer, der Vorsitzende des Hochwildrings Bargteheide/Duvenstedter Brook. „Dass aber auch das Mitnehmen von Abwurfstangen den Tatbestand der Wilderei erfüllt, wissen leider viele nicht!“ erläutert Meyer weiter. Als Abwurfstangen werden die abgeworfenen Geweihe von Hirschen bezeichnet.

Diese meist eher zufälligen Straftaten durch Spaziergänger sind aber nicht das eigentliche Problem der Jäger und anderer Naturschutzverbände.

„Natürlich begeht jeder, der sich eine Abwurfstange von Rot- oder Damwild aneignet, Wilderei. Durch den Diebstahl wird uns auch noch die Möglichkeit genommen, die Entwicklung der Hirsche zu dokumentieren oder direkt zuordbares genetisches Material  einfach zu erlangen.“ erklärt Meyer weiter.

Desweiteren ergänzt Hermann Meyer: „Aber wirklich schlimm wird es, wenn die illegale Stangensuche „professionell“, d.h. gezielt durchgeführt wird, da werden in Naturschutzgebieten  wie dem Duvenstedter Brook oder dem Kleinhansdorfer Brook die Wege verlassen und gezielt die Einstände von Dam- und Rotwild „durchkämmt“!“ Dabei werden natürlich nicht nur die größten Wildarten Hamburgs und Schleswig-Holsteins gestört, sondern auch die Kraniche, die gerade ihre Brutreviere besetzen oder auch schon brüten und viele andere Tiere.“

Von der Polizei sichergestellte Abwurfstangen

Und die Menge an gestohlenen Abwurfstangen ist bei gezieltem Durchkämmen der Gebiete natürlich auch sehr groß. „Uns fehlt dann nicht nur eine Stange, sondern es fehlen fünfzehn oder mehr!“ ergänzt Meyer.

Dank der Hilfe der Fotografen um den Biologen Gernot Maaß konnte jetzt ein solcher illegaler „Profi-Stangensammler – es handelt sich um einen bereits vorbestraften Mann – von der Polizei im Brook gestellt werden. Zwei weitere Komplizen konnten allerdings unerkannt entwischen.

 

Die Jägerschaft des Hochwildrings bittet deshalb darum, Personen, die mit Stangen durch die Naturschutzgebiete gehen oder die sich verdächtig abseits der Wege bewegen,  den örtlichen Jägern oder der Polizei zu melden.

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