Grüne verlassen unter Protest Ausschuss-Sitzung

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Wenige Tage vor der Sitzung des Ausschusses Planung und Verkehr am 22. April hatte die Bürgermeisterin mit guten Gründen die Beschlussvorlage zum B-Plan Famila zurückgezogen. In der Sitzung selbst ergaben sich dann auch nach dem Vortrag zum Diskussionsstand des Einzelhandelskonzepts weitere wesentliche Fragen, die für die wirtschaftliche Zukunft der gesamten  Stadt Bargteheide entscheidende Bedeutung haben. Aus diesen Gründen haben die Grünen „Beratungsbedarf“ angemeldet.

Wohl gemerkt: Auch die Grünen sind für die Modernisierung und Erweiterung von Famila in Art und Umfang, der verträglich ist mit dem bestehenden Einzelhandel in Bargteheide. Dazu gehört ein einwandfreier B-Plan, der auf Basis des noch zu beschließenden Einzelhandelskonzepts erarbeitet werden muss.

Es ist langjähriger Konsens zwischen den Fraktionen, Beratungsbedarf anzuerkennen. An diesem Abend jedoch wurden sowohl die Argumente der Bürgermeisterin als auch der Beratungsbedarf der Grünen von allen anderen Parteien zurückgewiesen und weggestimmt. Ein Affront gegen die zweitstärkste Fraktion. Dabei hatten die Bürgermeisterin und Jürgen Weingärtner (SPD) vorher noch einen Kompromissvorschlag gemacht, der das B-Plan-Verfahren nicht einen Tag hinausgezögert hätte:  Am 3. Mai tagt die Lenkungsgruppe Einzelhandelskonzept, am 27. Mai gibt es eine weitere Ausschuss-Sitzung P+V, am 10. Juni würde so oder so in der Stadtvertretersitzung der endgültige Satzungsbeschluss fallen.

„Wir Grüne sind offenbar die einzigen, die die gesamte Stadt im Blick haben und die vorgeschriebenen Planungsverfahren ernst nehmen. Wir haben unter Protest die Sitzung verlassen“, so Fraktionsvorsitzende Ruth Kastner.

Anm: der Red. :Wir veröffentlichen einen Bericht dazu Anfang der kommenden Woche, im Stormarner Tageblatt ist er schon erschienen.

 

6 Kommentare

  1. Im Bezug auf die Verhinderung der Abstimmung über den Famila-Bebauungsplan hatte es bei den Grünen offenbar doch intensive Beratungen gegeben. Zusammen mit der Bürgermeisterin haben sie konzertiert darauf hin gearbeitet, die Abstimmung zu verhindern.
    Erst hat Frau Kruse-Gobrecht versucht, den schon veröffentlichten TOP 7 (Famila) von der Tagesordnung zu nehmen, angeblich mit Einverständnis des Ausschussvorsitzenden. Der sieht das ganz anders. Den Investor hat sie auch gleich ausgeladen. Dieses Vorgehen war rechtswidrig, weil die beamtete Bürgermeisterin nach § 34, Absatz 4 der Gemeindeordnung nicht über die Inhalte der Tagesordnung eines Ausschusses der Stadtvertretung entscheiden darf. Sie hat auch kein Vetorecht, wohl aber die Pflicht zur Neutralität.
    Dann hat Frau Kruse-Gobrecht die Verwaltungsvorlage zurückgezogen, an der fachlich und inhaltlich nichts auszusetzen war. Der Ausschuss hat diesen Versuch, sich massiv in die Arbeit der gewählten Stadtvertreter einzumischen, per Abstimmung verhindert und die Vorlage wieder eingebracht.
    Nachdem diese Interventionen gescheitert waren, war den Grünen klar, dass die Ausschussmehrheit für die Vorlage stimmen würde. Um die Abstimmung zu verhindern, haben sie einen vorgeschobenen „Beratungsbedarf“ angemeldet. Den gibt es formal nicht, aber es gehört zur „Höflichkeit unter Kollegen“, einer Fraktion die Gelegenheit zur Entscheidungsfindung zu geben, vor allem bei sehr kurzfristig eingegangenen oder stark geänderten Anträgen. Ein Recht darauf hat aber niemand.
    Den Grünen ist vorzuwerfen, dass sie mit der Anmeldung eines vorgetäuschten „Beratungsbedarfes“ lediglich versucht haben, die sichere Abstimmungsniederlage zu verhindern. Der Auszug aus dem Sitzungssaal war dann das i-Tüpfelchen. Damit sollte die „Schuld“ den vier anderen Fraktionen zugeschoben werden. Offenbar fehlte es Grünen hier an Demokratieverständnis.
    Dass man mit Bebauungsplänen keine Verhinderungsplanung betreiben darf mit dem Ziel, einseitig in den Wettbewerb einzugreifen, ist höchstrichterlich mehrfach geklärt worden. Darauf hingewiesen wurde auch. Und das noch fehlende dritte Einzelhandelsgutachten wird vor der Entscheidung in der Stadtvertretung natürlich vorliegen und berücksichtigt werden.
    Norbert Muras

    • Vielen Dank für die Aufklärung, Herr Muras. Leider bedient Frau Kruse-Gobrecht alle als falsch angenommenen Frauen-Klischees: Konto überziehen (Budget), Menschen ihre Meinung aufzwingen (Genderstern) und Regeln nach Gutdünken abändern (Juraschwäche).

    • Interessant, dass hier mit juristischen Argumenten gearbeitet wird. Übrigens: Solange das Einzelhandelskonzept nicht beschlossen wurde, ist der B-Plan mängelbehaftet, weil nicht ausreichend bestimmt. Denn er bezieht sich auf die Sortimentsliste der zentrenrelevanten Sortimente – ein wesentlicher Inhalt des Einzelhandelskonzepts (das wohl schon im August vorliegen wird).
      Zu Ihrem Demokratieverständnis muss ich Sie fragen, Herr Muras, warum Sie die Bargteheider Händler „im Regen stehenlassen“, aber einem Investor von außen den Steigbügel halten und für seine Interessen Druck machen, obwohl Bedenken von unterschiedlichen Seiten bezüglich der Planungsfolgen geäußert wurden.

  2. Weder Gemeindeordnung noch Geschäftsordnung der Stadtvertretung regeln das Verfahren zum Umgang mit zurückgezogenen Anträgen bzw. Vorlagen.

    Die Verwaltung hatte zwei Tage vor der Sitzung den Ausschussvorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden und den Investor darüber informiert, dass erhebliche Bedenken bezüglich des Satzungsbeschlusses bestehen. In diesem Zusammenhang habe ich den Ausschussvorsitzenden informiert, dass die Verwaltung die entsprechenden Beschlussvorlagen zurückzieht und darum bittet, die Tagesordnungspunkte abzusetzen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses.

    In Auswertung der Sitzung der Lenkungsgruppe Einzelhandelskonzept aus Mitte März wurde nach den Osterferien kurzfristig klar, dass noch erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich des Sortiments und des Standorts besteht. Nach Rücksprache mit dem Beratungsbüro für die Städtebauförderung sind erhebliche rechtliche Bedenken formuliert worden. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass ein Abschluss des Einzelhandelskonzepts vor Beschluss des B-Plans als notwendig angesehen wird, um das weitere Verfahren in der Städtebauförderung nicht zu gefährden.

    Daraufhin hat die Verwaltung eine zusätzliche Expertise von Prof. Dr. Krüger eingeholt, der die Bedenken bestätigt hat. Dies war für mich als Bürgermeisterin, die für die Entwicklung der gesamten Stadt Verantwortung trägt, Grund genug, die Vorlagen zurück zu ziehen und für eine spätere Beratung zurück zu stellen.

    Nachdem die Grüne Fraktion Beratungsbedarf angemeldet hatte, habe ich einen Kompromissvorschlag gemacht, der zu keiner Verzögerung des Satzungsbeschlusses am 10.06.021 in der Stadtvertretung geführt hätte. Dieser ist auch so von den Grünen akzeptiert worden. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich dem Vorschlag nicht anschließen können.

    Die aufgeworfenen Bedenke bleiben, so dass die Verwaltung an einer Klärung arbeitet.

    25.04.2021

    Birte Kruse-Gobrecht

    Bürgermeisterin der Stadt Bargteheide

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