Wahl des 2. Kinder- und Jugendbeirats Bargteheide

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Noch bis zum 1. Oktober bewerben

Der Kinder- und Jugendbeirat Bargteheide (KiJuB) vertritt alle Kinder und Jugendlichen, die in Bargteheide wohnen oder hier ihren Lebensmittelpunkt haben (z.B. durch Schulbesuch, Ausbildung oder Vereinsaktivitäten) und hat die Aufgabe, deren Interessen und Anliegen in der Kommunalpolitik einzubringen.

Der amtierende Kinder- und Jugendbeirat

In den städtischen Ausschüssen haben die gewählten Mitglieder des KiJuB ein Rederecht und können Anträge stellen. Sie erhalten Einblick in die Arbeit der Kommunalpolitik, werden über laufende
Entwicklungen informiert und um Stellungnahmen gebeten, wenn Kinder und Jugendliche von städtischen Maßnahmen und Planungen betroffen sind. Sie können auch eigene Projektideen entwickeln und umsetzen und so bei der Gestaltung von Bargteheide mitwirken.

Der KiJuB wird von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Jugendarbeitsteams (JAT) begleitet und unterstützt.
Das JAT hilft auch bei der Finanzierung von Projekten und vermittelt Fortbildungsangebote, um die Kompetenzen der KiJuB-Mitglieder zu erweitern.

Alle zwischen 8 und 21 Jahren dürfen mitmachen

Wer darf den KiJuB wählen? Wahlberechtigt sind alle, die am 18. November 2021 zwischen 8 und 21 Jahre alt sind und mindestens seit 3 Monaten in Bargteheide wohnen oder hier durch Schule, Ausbildung, Mitgliedschaft in einem Verein, etc. ihren Lebensmittelpunkt haben.

Wann, wo und wie findet die Wahl statt? Die freie und geheime Wahl findet in der Woche vom 15. bis 18. November 2021 statt. Schüler*innen können in dem genannten Zeitraum an ihren Schulen wählen; genaue Tage, Uhrzeiten und schulinterne Wahllokale werden rechtzeitig vor Ort bekannt gegeben; sie können von Schule zu Schule variieren.

Für alle anderen wird ein Wahllokal im Schulzentrum eingerichtet.
Wer wahlberechtigt ist, erhält im Wahllokal einen amtlichen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel sind alle wählbaren Kinder und Jugendlichen in alphabetischer Reihenfolge genannt. Jeder Wahlberechtigte hat 3 Stimmen, die auf 3 unterschiedliche Kandidat*innen verteilt werden. Es dürfen weniger als 3 Stimmen (= 3 Kreuze) auf dem Wahlzettel abgeben werden, aber nicht mehr, sonst wird der Stimmzettel ungültig. Das gilt auch, wenn ein schriftlicher Zusatz oder Vorbehalt auf dem Stimmzettel gemacht wird (Beispiel: ein Kommentar, eine Zeichnung oder ein Smiley) oder wenn die Kreuze nicht klar einem Kandidaten oder einer Kandidain zuzuordnen sind.

Wer kann sich als Kandidat*in zur Wahl aufstellen lassen?
Alle Kinder und Jugendlichen, die am 18. November 2021 zwischen 8 und 21 Jahre alt sind, ihren Lebensmittelpunkt in Bargteheide haben und das Kandidatenblatt vollständig ausgefüllt bis zum 01. Oktober 2021 abgegeben haben. Den Kandidatenbogen erhält man

• online unter h5p://www.bargteheide-jat.de/index.php/aktuelles
• in den Büros der Schulsozialpädagog*innen und Schulsozialarbeiterinnen der Schulen
• im Jugendzentrum (JuZe) und
• im Bürgerbüro der Stadt Bargteheide

Wie kann man Kandidat*in werden?
Das Kandidatenblatt sollte gründlich durchgelesen und ausgefüllt werden, eventuell zusammen mit den Eltern. Neben den Angaben zur Person sind auch ein Passbild und ein kurzer Bewerbungstext (max. 50 Wörter) erforderlich sowie die Bereitschaft des Kandidaten/der Kandidatin im Falle der Wahl für 2 Jahre im KiJuB mitzuarbeiten. Bei Minderjährigen müssen die Eltern der Bewerbung durch ihre Unterschrift zustimmen.

Noch bis zum 1. Oktober können sich interessierte Kinder und Jugendliche als Kandidat*innen für die Wahl zum 2. Kinder- und Jugendbeirat Bargteheide (KiJuB) bewerben.

Weitere Infos zum Kinder- und Jugendbeirat, zur Wahl und das Kandidat*innenblatt finden Sie unter http://www.bargteheide-jat.de/index.php/aktuelles.

Wegen der nachfolgenden Herbstferien müssen die Bewerbungsunterlagen bis zum 01. Oktober 2021 vollständig ausgefüllt persönlich abgegeben oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Stadt Bargteheide
Jugendarbeitsteam (JAT)
Rathausstraße 24-26
22941 Bargteheide

Nach Bewerbungsschluss werden die Angaben vom JAT geprüft und wenn alle erforderlichen Angaben vollständig sind wird der Kandidat / die Kandidatin offiziell zur Wahl zugelassen. Alle zugelassenen Kandidaten*innen werden spätestens bis zum 16.10.2021 bekannt gegeben.

Für wie lange werden die Kandidaten*innen gewählt?
Für 2 Jahre. Die nächste KiJuB-Wahl findet 2023 statt.

Wie oft trifft sich der KiJuB?
Der KiJuB trifft sich laut Satzung mindestens 4 x im Jahr im Schulforum. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Bedarf entstehen kann, sich häufiger (z.B. monatlich) zu treffen, um sich zu Themen auszutauschen oder Projekte zu realisieren.
Diese Sitzungen sind öffentlich, d.h. alle Einwohner*innen von Bargteheide dürfen bei Interesse als Gast daran teilnehmen.

Für wen ist der KiJuB etwas?
Für jeden, der Lust auf aktive Mitarbeit hat, gut zuhören kann, Träume und Ziele hat, hilfsbereit und kreativ ist, ein Gefühl für Gerechtigkeit hat, gern mit anderen zusammenarbeitet und sich für seine Stadt interessiert.

Noch Fragen zum Thema KiJuB?
Am Montag, den 20. und 27.09.2021 findet von 16.00 – 17.00 Uhr für alle Interessierten eine Infosprechstunde im Schulforum, Am Markt 2a, statt.

Weitere Fragen können auch per E-Mail an kijub-orga@bargteheide-jat.de geschickt werden oder telefonisch unter 0163 – 17 40 120 gestellt werden.

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