Heizkostenerstattung für Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen

0

So funktioniert die Antragstellung

Bund und Länder haben einen Härtefallfonds für Privathaushalte beschlossen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz, Kohle oder Holzbriketts heizen. Unterstützung kann beantragt werden.

Wer ist zuständig?

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein ist zuständig für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen.

Wann ist eine Antragsstellung möglich?

Die Antragsplattform wurde am 4. Mai zur Verfügung gestellt.

Informationen zum Antragsverfahren

Anträge können über ein Online-Portal des Landes eingereicht, aber auch in Papierform an den Außenstellen des Landes in Lübeck, Itzehoer, Flensburg oder Neumünster abgeholt werden. Auch per Telefon ist eine Antragsstellung möglich. Die Unterlagen werden in diesem Fall per Post nach Hause versendet. Anrufe nimmt das Servicetelefon entgegen: Mo-Do. 9-15 Uhr und Fr. 9-12 Uhr.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de oder eine der telefonischen  Servicenummern:

04347 704 248

04347 704 236

04347 704 344

04347 704 369

04321 904-901.

Kommentar schreiben (erst nach Moderation sichtbar)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

*