So funktioniert die Antragstellung
Bund und Länder haben einen Härtefallfonds für Privathaushalte beschlossen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz, Kohle oder Holzbriketts heizen. Unterstützung kann beantragt werden.
Wer ist zuständig?
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein ist zuständig für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen.
Wann ist eine Antragsstellung möglich?
Die Antragsplattform wurde am 4. Mai zur Verfügung gestellt.
Informationen zum Antragsverfahren
Anträge können über ein Online-Portal des Landes eingereicht, aber auch in Papierform an den Außenstellen des Landes in Lübeck, Itzehoer, Flensburg oder Neumünster abgeholt werden. Auch per Telefon ist eine Antragsstellung möglich. Die Unterlagen werden in diesem Fall per Post nach Hause versendet. Anrufe nimmt das Servicetelefon entgegen: Mo-Do. 9-15 Uhr und Fr. 9-12 Uhr.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de oder eine der telefonischen Servicenummern:
04347 704 248
04347 704 236
04347 704 344
04347 704 369
04321 904-901.