Bundeswirtschaftsministerium ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus: Versorgungssicherheit in Schleswig-Holstein weiterhin gewährleistet

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Energiewendeminister Albrecht: „Wir nehmen die Lage sehr ernst und bereiten uns auf alle Szenarien vor“

KIEL/BERLIN. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies diene der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit sei weiterhin gewährleistet. Hintergrund für das Ausrufen der Frühwarnstufe ist die Ankündigung Russlands von vergangener Woche, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Bis zum 31. März 2022 würden auf Anordnung von Präsident Wladimir Putin die Modalitäten ausgearbeitet. Die G7-Staaten hatten in einer gemeinsamen Erklärung am 28. März 2022 die Bezahlung in Rubel aus Gründen der Vertragstreue abgelehnt.

„Angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine und der aktuell unabsehbaren Folgen für die Energieversorgung bereiten wir uns auf alle Szenarien vor. Wir nehmen die Lage sehr ernst und stehen im engen Austausch mit der Bundesnetzagentur und den schleswig-holsteinischen Gasnetzbetreibern“, sagte Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht.

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gelte sowohl für Haushaltskunden und grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutsche Wirtschaft. Dennoch werden alle Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – ab sofort angehalten, den Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Nach dem Notfallplan der Bundesregierung gibt es drei Krisenstufen. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Im Bundeswirtschaftsministerium tritt ein Krisenstab zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Die Ausrufung der Frühwarnstufe ermöglicht demnach eine engmaschige Beobachtung und Bewertung der aktuellen Situation. Noch greife der Staat nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungssituation und der Versorgungslage marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.

Erst wenn die Notfallstufe vom Bundeskabinett aktiviert wird, greifen deutlich schärfere Maßnahmen: Die Bundesnetzagentur als sogenannter „Bundeslastverteiler“ ordnet durch Verfügungen, in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern an, wer noch Gas erhält und wer nicht. Private Haushalte und soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, werden vorrangig versorgt.

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