Umweltministerium veröffentlicht überarbeitete Förderrichtlinie zur Abwasser-Behandlung

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Zu viele Reste von Nährstoffen, Bioziden und Medikamenten in Abwässern

„Gesunde Gewässer sind die Grundlage für ein gutes Leben. Mit der angepassten Förderrichtlinie arbeiten wir der Gewässerbelastung durch Spurenstoffe und Nährstoffeinträge entgegen“, so Umweltminister Goldschmidt.

KIEL. Untersuchungen des Landes haben gezeigt, dass mit den Abwassereinleitungen neben Nährstoffen immer häufiger auch sogenannte Spurenstoffe in potenziell umweltrelevanten Mengen in die Gewässer gelangen – also Rückstände von Stoffen wie Biozide und Medikamente. Diese können sich in Organismen anreichern und werden somit zunehmend zum Problem. Damit in kommunalen Kläranlagen diese Stoffe zukünftig gezielt aus dem Abwasser entfernt werden können, wurde jetzt die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ angepasst. Um die Betreiber bei der Planung des zukünftigen Ausbaus von kommunalen Kläranlagen mit einer gezielten Spurenstoff-Elimination zu unterstützen, werden Machbarkeitsstudien für die 4. Reinigungsstufe förderfähig. Schleswig-Holstein ermöglicht so den kommunalen Kläranlagenbetreibern und zuständigen Unternehmen, sich frühzeitig auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten.

Aktuell liegt im EU-Parlament der Entwurf einer Neufassung der Kommunalabwasser-Richtlinie zur Verabschiedung vor, die zukünftig strengere Anforderungen an die Mitgliedsländer stellen wird. Auch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt den guten chemischen Zustand der Abwässer – wobei etwa Arzneistoffe hier noch nicht geregelt sind. Wenn die strengeren Anforderungen verabschiedet werden, rücken die Kläranlagen in den Fokus, da sie eine Mitverantwortung für einige der Spurenstoffe tragen.

„Wir warten nicht auf die Vorgaben der EU, sondern kümmern uns selbst frühzeitig um eine bessere und effizientere Reinigung der Abwässer,“ erklärt Umweltminister Tobias Goldschmidt den Schritt, die Machbarkeitsstudien zu fördern.

In Schleswig-Holstein gibt es bereits zwei vom Land geförderte Projekte in Rendsburg und Reinfeld. Sie sammeln erste Erfahrungen bei der Spurenstoffeliminierung, der sogenannten 4. Reinigungsstufe, und sollen die zeitgemäße Beantwortung abwassertechnischer Fragestellungen ermöglichen. Die Erkenntnisse daraus können für andere Klärwerksbetreiber und auch Kommunen als Erfahrungsberichte und abwandelbare Blaupause dienen.

Umweltminister Goldschmidt: „Wir können in Schleswig-Holstein Betreiber von vor allem kleinen Kläranlagen dabei unterstützen, ihre Anlagen im Bereich der Nährstoffeliminierung zu ertüchtigen. So verringern wir effektiv die Belastung der Gewässer durch Abwassereinleitungen.“ Bei dieser Gelegenheit wies er darauf hin, dass Verbesserungen im Bereich der Klärtechnik unmittelbar zum Meeresschutz beitragen: „Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie setzen wir eine erste Maßnahme des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 in die Tat um – und das ist eine wirklich gute Nachricht.“

Für die Förderrichtlinie stehen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein sechs Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, die aus dem EU-Strategieplan der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) stammen. Die neue Förderperiode läuft bis 2027, die Fördermaßnahmen sind bis Ende 2029 umzusetzen. Zukünftig sind Förderungen von kommunalen Kläranlagen zur Nährstoffeliminierung bis zu einer Ausbaugröße von 5.000 Einwohnern in ganz Schleswig-Holstein möglich. Es wird unter anderem angestrebt, die Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und die Belastung durch Abwassereinleitungen zu reduzieren.

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